Eigenverwaltung

Eigenverwaltung

Mit der Stellung eines Insolvenzantrages wird üblicherweise ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt und die bisherige Geschäftsleitung entmachtet. Damit droht der Verlust der Kontrolle und der Möglichkeit der Einflussnahme auf eine intendierte Sanierung.

Neben dem Schutzschirmverfahren wurde durch das ESUG auch die Eigenverwaltung (§270a InsO) wesentlich gestärkt.

Auch bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsleitung unverändert die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und bestimmt weiterhin die Geschicke der Gesellschaft. Damit werden auch sämtliche Sanierungsoptionen für das Unternehmen, so insbesondere dessen Erhaltung mittels eines Insolvenzplans, offen gehalten. Der Steuerungsverlust, der durch das Hinzutreten eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters oftmals befürchtet wird, bleibt aus; das gesamte Verfahren bleibt plan- und vorhersehbar.

Die Eigenverwaltung hat gegenüber der Regelinsolvenz erhebliche Vorteile, setzt aber zugleich eine sorgfältige und möglichst frühzeitige Vorbereitung voraus:

Vorteile:

  1. Ein eigenverwaltetes Insolvenzverfahren wird von den Geschäftspartnern und außenstehenden Dritten nicht als klassisches, auf Abwicklung ausgerichtetes Insolvenzverfahren, sondern als Sanierungsverfahren verstanden
  2. Das Know-how der Entscheidungsträger bleibt im Unternehmen erhalten und wird nicht wie in den meisten Regelinsolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter und seinen Beraterstab abgelöst.
  3. Enge Kundenbeziehungen und langjährig aufgebautes Vertrauen können für die Sanierung besser nutzbar gemacht werden (insbesondere im Projektgeschäft unerlässlich)
  4. In der Eigenverwaltung wird statt eines Insolvenzverwalters ein Sachwalter bestellt, der nur eine überwachende Funktion ausübt und Nachteile zu Lasten der Gläubiger vermeiden soll.
  5. Umsatzsteuerliche Vorteile gegenüber Regelinsolvenz
  6. Durch die gesetzlichen Neuerungen des ESUG kann die Eigenverwaltung nun bereits mit Antragstellung angeordnet werden (§ 270a InsO)

 

Voraussetzungen:

Eigenverwaltung setzt vor allem Vertrauen der Beteiligten voraus, seien es die Banken, die als maßgebliche Gläubiger Einfluss auf die Eigenverwaltung nehmen können, seien es Schlüssellieferanten und Kunden oder etwa die Mitarbeiter; für alle gilt das Gleiche: Frühzeitige Kommunikation und Transparenz als unverzichtbare Mindestbedingung für eine erfolgreiche Sanierung in Eigenverwaltung. Unsere kooperierenden Spezialisten steuern als Sanierungsprofis diese Prozesse für Sie.