Sanierungsphase


Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt schließlich die Sanierungsphase.

In einem Erörterungs- und Abstimmungstermin wird der Insolvenzplan unter den Beteiligten erörtert und anschließend wird darüber abgestimmt. Bei Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan sind die in dem Insolvenzplan festgelegten Auflagen (Auszahlung der Quote an die Gläubiger) zu erfüllen.

Nach der Erfüllung der Auflagen, entlässt das Insolvenzgericht das Unternehmen aus dem Schutzschirmverfahren. Das Unternehmen kann anschließend die Geschäfte wieder schuldenfrei fortführen.