Liquiditätskrise

Liquiditätskrise

Die Liquiditätskrise, häufig eine unmittelbare Folge der Ertragskrise, indiziert ein erhöhtes Insolvenzrisiko des Unternehmens. Diese Eskalationsphase der Unternehmenskrise kann auch zum Sekundentod des Unternehmens führen. Die Liquiditätskrise beschreibt eine Phase in der die akute Gefahr der Zahlungsunfähigkeit besteht oder die Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist. Besonders in diesem Krisenstadium offenbaren sich krisenverschärfende Finanzierungstrukturen.

Die Insolvenzreife tritt schließlich bei einer sich zuspitzenden Liquiditätskrise ein, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird oder im Fall einer negativen Fortführungsprognose aufgrund erforderlicher Umbewertungen im aufzustellenden Überschuldungsstatus die Vermögenswerte die Schulden nicht mehr decken.


Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines Finanzstatus zur Überprüfung einer Liquiditätslücke bzw. Zahlungsunfähigkeit:


Drohende Zahlungsunfähigkeit
Wenn die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit voraussichtlich nicht gezahlt werden können.


Zahlungsstockung
Eine Zahlungsunfähigkeit, die sich voraussichtlich innerhalb kurzer Zeit (3 Wochen) beheben lässt (BGH Fiktion)


Zahlungsunfähigkeit
Wenn weniger als 10% der fälligen Verbindlichkeiten offen bleiben und nicht innerhalb der nächsten 3 Wochen nachbezahlt werden können (BGH Rechtsprechung)

 




Wir helfen Ihnen bei der Überwindung Ihrer Liquiditätskrise:


Zur Überwindung der Liquiditätskrise sind die im Unternehmen noch vorhandenen Liquiditätsreserven zu mobilisieren und verbleibende Lücken extern durch Zuführung liquider Mittel oder Stillhalteabkommen mit Gläubigern zu schließen.

Als Maßnahmebeispiele lassen sich die Optimierung der Lagerhaltung, Reduzierung der Forderungszeiten, Factoring von Forderungen sowie Sale und Lease-back Transaktionen (z B. von Anlagevermögen) nennen. Zusätzlich sind Stützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand zu prüfen.
Siehe auch Schutzschirmverfahren und Liquiditätsprüfung.

Eine Sanierung ohne Eigenverwaltungsverfahren und ohne Insolvenz hat grundsätzlich immer oberste Priorität. Steuert ihr Unternehmen auf einen Liquiditätsengpass zu, der aus eigener Kraft nicht mehr zu bewältigen ist, entscheiden Sie sich für das Eigenverwaltungsverfahren, unter der Prämisse Sanierung ohne Kontrollverlust.