Schutzschirmverfahren

Innerhalb des Schutzschirmverfahrens erstellen wir innerhalb der gesetzlichen Fristen in enger Absprache mit den Gläubigern einen Insolvenzplan. Dieser lehnt sich an die Verlautbarung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) IDW S6 an.

Der Insolvenzsplan setzt eine positive Fortbestehungsprognose des Unternehmens nach Durchführung der im Plan vorgesehen Maßnahmen voraus. Ziel ist der Erhalt des Unternehmens. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Stakeholdern und dem Insolvenzgericht ist ratsam. Optimal ist ein Vorbereitungszeitraum von drei Monaten.

Unser Ansatz ist in Folge immer
- die Erstellung eines Liquiditätsstatus,
- die Erstellung einer Liquiditätsplanung,
- die Ursachenanalyse,
- die Ermittlung von Sanierungspotentialen und
- die Erstellung von Sanierungswerkzeugen.

Wir erstellen für Sie die Bescheinigung nach § 270 b InsO und treffen mit Ihnen die Auswahl eines (vorläufigen) Sachwalters aus dem mit uns kooperierenden Spezialistenteam.

Sollte sich während der Unternehmensanalyse ergeben, dass ein Schutzschirmverfahren nicht geeignet ist, so werden wir gemeinsam mit unserem kooperierendem Spezialistenteam prüfen, ob nicht ein Eigenverwaltungsverfahren nach § 270 a InsO oder eine übertragende Sanierung geeignete Sanierungsoptionen sind.