
Überschuldungsprüfung
Bei der Fortbestehungsprognose halten wir uns an die Verlautbarung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) FAR 1/1996.
Sollten die Fortbestehungsprognose negativ ausfallen, führen wir im zweiten Schritt eine Überschuldungsprüfung nach den insolvenzrechtlichen Normen durch.
Verlustursachen werden dabei aufgedeckt und Sanierungsmaßnahmen definiert.