Liquiditätsprüfung


Bei der Beurteilung der eingetreten oder drohenden Zahlungsunfähigkeit halten wir uns an die Verlautbarung des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) PS 800.

Hierbei erstellen wir einen Finanzstatus und einen Finanzplan. Der Finanzstatus wird aus dem betrieblichen Rechnungswesen abgeleitet. Ergibt sich aus dem Finanzstatus eine Liquiditätslücke erstellen wir einen Finanzplan bei der wir die finanzielle Entwicklung des Unternehmens darstellen.

Das Controlling wird angepasst, u.a. durch Einführung einer wöchentliche Liquiditätsplanung.